EIN THEMA – VIER FACHDISZIPLINEN
Der Tatbestand des § 261 StGB steht seit seiner Reform im Jahr 2021 im Mittelpunkt strafrechtlicher Diskussionen. Die Meinungen reichen von „völlig missglückt“ bis zur „neuen Allzweckwaffe“.
Gerade – aber nicht nur – im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist der Tatbestand daher auch in jüngster Zeit wieder stark in den Fokus der Strafverfolger geraten. Besonders die enorme Ausweitung tauglicher Vortaten bietet Chancen und Risiken zugleich. Die Justiz
wird hier vermehrt vor die Frage gestellt, wo genau der Anwendungsbereich der Norm in solchen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren liegen kann oder soll. Dem Grundanliegen der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung WisteV entsprechend soll die Veranstaltung eine Diskussion dieser Frage aus allen Blickwinkeln, aber jenseits der Einschränkungen eines streitigen Verfahrens ermöglichen, um alle zur Rechtsanwendung berufenen Personen auf diese Aufgabe besser vorzubereiten.
Bei Online-Teilnahme erhalten Sie an Ihre Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einen Einladungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Teilnahmebescheinigung (für Justizangehörige /nach § 15 FAO) wird ausgestellt.
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